⚡ Elektro-Dienstwagen: Neue Regeln für Stromkosten ab 2026

⚡ Elektro-Dienstwagen: Neue Regeln für Stromkosten ab 2026

Die beliebten Pauschalen (30 € / 70 €) für privat bezahltes Laden von E-Dienstwagen werden abgeschafft – ohne Übergangsregelung.
Dafür kommt ab 2026 eine Strompreispauschale basierend auf dem Durchschnittsstrompreis.
Weiterhin gilt:
🔌 Kostenloses/vergünstigtes Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei
🏠 Private Wallbox: Arbeitgeber darf mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG)
⚠️ Vorteile müssen zusätzlich zum Lohn gewährt werden
💡 Tipp: Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer lohnt es sich, Lademöglichkeiten und Erstattungen ab 2026 neu zu strukturieren.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

📧 Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 – das musst du jetzt wissen

📧 Pflicht zur E-Rechnung – das musst du jetzt wissen

Seit 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die Pflicht zur E-Rechnung.
Das neue BMF-Schreiben (15.10.2025) bringt Klarheit:
❗ Ein PDF ist keine E-Rechnung
✔️ XRechnung & ZUGFeRD sind zulässig
🔄 Auch Gutschriften müssen als E-Rechnung ausgestellt werden
⚠️ Formatfehler = Rechnung gilt nicht als E-Rechnung → kein Vorsteuerabzug
💡 Tipp: Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihr Rechnungsprogramm die technische Struktur wirklich erfüllt.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

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🧾 Vorsteuer trotz verspäteter Rechnung – möglich!

🧾 Vorsteuer trotz verspäteter Rechnung – möglich!

Der Bundesfinanzhof entschied: Wenn du eine ordentliche Rechnung erst später erhältst, darfst du den Vorsteuerabzug trotzdem im Jahr des Rechnungseingangs nutzen – selbst wenn du inzwischen keine Umsätze mehr in Deutschland machst.
💡 Tipp: Das Recht auf Vorsteuer bleibt bestehen – aber erst, wenn die Rechnung korrekt mit Umsatzsteuer vorliegt.

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🏖️ Ferienwohnung – wann Verluste absetzbar sind

🏖️ Ferienwohnung – wann Verluste absetzbar sind

Wer eine Ferienwohnung ausschließlich an Gäste vermietet, darf Verluste steuerlich abziehen – wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mehr als 25 % unterschritten wird.
Der Bundesfinanzhof sagt: Entscheidend ist der Durchschnitt über 3–5 Jahre, nicht jedes Jahr einzeln.
💡 Tipp: Belege über Vermietungszeiten aufbewahren – sie sind der Schlüssel zum Steuervorteil!

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🏗️ Sonderabschreibung: Kein Bonus bei Abriss und Neubau

🏗️ Sonderabschreibung: Kein Bonus bei Abriss und Neubau

Ein Haus wird abgerissen und durch ein neues Mietshaus ersetzt?
Der Bundesfinanzhof sagt: Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG, denn es entstehen keine neuen Wohnungen, sondern nur Ersatz.
💡 Tipp: Die Förderung gilt nur bei echter Wohnraumerweiterung – also z. B. Neubau auf leerem Grundstück oder Aufstockung.

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Du kannst deiner Zeit nur voraus sein, wenn du die Vergangenheit hinter Dir lässt.