Wer sein Unternehmen verkauft, will keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis zahlen. Doch Vorsicht: Nicht jede Übertragung ist steuerfrei! 🚨
Das Problem: Ein Unternehmen verkaufte Teile seines Betriebsvermögens (Grundstücke, Maschinen etc.) an zwei Käufer. Diese verpachteten die Immobilien später an eine neue GmbH.
➡️ Das Finanzamt sah darin keine steuerfreie Geschäftsveräußerung – und der BFH gab ihm recht!
Wichtig:
✅ Fortführung des Betriebs muss durch den Käufer selbst erfolgen.
❌ Nur Verpachtung reicht nicht! Wenn der Käufer das Unternehmen nicht selbst weiterführt, wird der volle Kaufpreis umsatzsteuerpflichtig.
Tipp: Bei Kettenübertragungen muss der Letzterwerber den Betrieb aktiv betreiben – nicht nur verpachten!
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)