Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne stellt der Handel mit Kryptowährungen dar, so Finanzamt und Bundesfinanzhof (BFH). Da bei Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut vorliegt, entsteht eine Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne, wenn diese innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft werden.
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