Ab dem 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Der neue allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,40 Prozent (vorher: 3,05 %) und der Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,60 Prozent (vorher: 0,35 %). Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge:
Anzahl Kinder | Beitrag PV ab 01.07.23 | Abschlag ab 01.07.23 | Zuschlag ab 01.07.23 |
keine Kinder | 3,40 % | - | 0,60 % |
1 Kind unter 25 J | 3,40 % | - | - |
2 Kinder unter 25 J | 3,40 % | 0,25 % | - |
3 Kinder unter 25 J | 3,40 % | 0,50 % | - |
4 Kinder unter 25 J | 3,40 % | 0,75 % | - |
5+ Kinder unter 25 J | 3,40 % | 1,00 % | - |
Kinder über 25 J | 3,40 % | - | - |
Gut zu wissen:
- Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,70 % (Ausnahme Sachsen: 1,20 %), unabhängig von der Liste
- Abschläge gelten nur für den Arbeitnehmeranteil
- die Abschläge gelten nur für Kinder unter 25 Jahren
- Die Abschläge gelten auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
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(alle Angaben ohne Gewähr)