Pflegeversicherung: Änderungen ab 01.07.2023

Pflegeversicherung: Änderungen ab 01.07.2023

Ab dem 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Der neue allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,40 Prozent (vorher: 3,05 %) und der Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,60 Prozent (vorher: 0,35 %). Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge:

Anzahl Kinder Beitrag PV ab 01.07.23 Abschlag ab 01.07.23 Zuschlag ab 01.07.23
keine Kinder 3,40 % - 0,60 %
1 Kind unter 25 J 3,40 % - -
2 Kinder unter 25 J 3,40 % 0,25 % -
3 Kinder unter 25 J 3,40 % 0,50 % -
4 Kinder unter 25 J 3,40 % 0,75 % -
5+ Kinder unter 25 J 3,40 % 1,00 % -
Kinder über 25 J 3,40 % - -

Gut zu wissen:

  • Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,70 % (Ausnahme Sachsen: 1,20 %), unabhängig von der Liste
  • Abschläge gelten nur für den Arbeitnehmeranteil
  • die Abschläge gelten nur für Kinder unter 25 Jahren
  • Die Abschläge gelten auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

 

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