Klopfertipp: Abgabefristen für die Steuererklärung 2022 und 2023

Klopfertipp: Abgabefristen für die Steuererklärung 2022 und 2023 (Wochenschau 10.02.24)

Wer sich beraten lässt, hat mehr Zeit

Welche Abgabefristen gelten für die Steuererklärung 2023 ?

JÜBEK Das neue Jahr ist noch jung, und schon wieder steht die Erstellung der Steuererklärung ganz oben auf der to-do-Liste. Doch wie lange habe ich Zeit dafür?

„Durch das vierte CoronaSteuerhilfegesetz sind die Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 geregelt. Nicht beratene Steuerpflichtige haben ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2023 bis zum 31. August 2024 (nächster Werktag ist also der 2. September 2024) einzureichen, in wenigen Fällen noch auf amtlichen Vordruck, ansonsten auf elektronischem Wege.“ erklärt Steuerberater Sönke Klopfer.

Deutlich länger ist die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 für steuerlich Beratene. Die Frist zur Abgabe endet am 31. Mai, auch hier ist der nächste Werktag der 2. Juni 2025. Wer seine Steuererklärung für das Kalenderjahr 2022 noch nicht eingereicht hat und nicht steuerlich beraten ist, hat mit der Festsetzung der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2022 auch mit einem Verspätungszuschlag zu rechnen. Auch hier sind steuerlich Beratende wieder begünstigt,  da die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 am 31. Juli 2024 endet. (she)


Quelle: Wochenschau vom 10.02.24 · Text: Saskia Heber · Bild: Saskia Heber

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