JÜBEK Spätestens mit dem Einstieg ins Berufsleben kommt schnell das Thema der „ersten Steuererklärung“ auf. Damit verbunden die Frage: lohnt sich für mich eine Steuererklärung? Welche Unterlagen brauche ich? Wer darf mir bei der ersten Steuererklärung helfen? Welche Kosten kann ich als Berufseinsteiger, Student oder Azubi von der Steuer absetzen?
Steuerberater Sönke Klopfer weiß: „Obwohl sie oftmals nur als lästiger Papierkram empfunden wird, kann sich eine Steuererklärung durchaus lohnen - unabhängig davon, ob die Steuererklärung verpflichtend ist oder freiwillig abgegeben wird.“
Wichtig zu wissen: Eine Steuererklärung kann nur rückwirkend abgegeben werden, wenn keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht. Diese freiwillige Abgabe kann dann aber bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Bis zum 31. Dezember kann man also noch eine Steuer für 2019 beim Finanzamt einreichen. Da man als Student oder Azubi häufig nur Kosten durch die Ausbildung hat, kann man einen Verlustvortrag einreichen. Diesen Verlustvortrag kann man im Rahmen einer Steuererklärung aktuell sogar noch bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragen.
Was braucht man allgemein an Unterlagen zur Erstellung einer Steuererklärung? „Unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer, evtl. Steuernummer, Lohnsteuerbescheinigung, alle relevanten Unterlagen in Bezug auf die weiteren Einkünfte, Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben
und/oder außergewöhnliche Belastungen und falls erhalten: Arbeitslosen-, Kranken-, Übergangs-, Kurzarbeitergeld-, Mutterschafts- oder Elterngeldbescheinigungen,“ so Klopfer. Bei Rentenbezug muss der Rentenscheid vorliegen, für Zins- und Kapitaleinnahmen die Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung.
Quelle: Wochenschau vom 21.01.23 / Michael Eilks