Wer eine Immobilie zinslos an Familienmitglieder verkauft, muss keine Kapitalerträge versteuern!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das jetzt klargestellt (Az. VIII R 30/24). 🏠
Der Fall:
Ein Ehepaar verkaufte ein Grundstück an ihre Tochter – ohne Zinsen auf die Ratenzahlung. Das Finanzamt wollte den Zinsverzicht als Kapitalertrag besteuern.
BFH-Urteil:
✅ Keine Steuer! Wenn vertraglich eindeutig vereinbart ist, dass jede Rate vollständig auf den Kaufpreis angerechnet wird, gibt es keine steuerpflichtigen Kapitalerträge.
Fazit: Zinsloser Verkauf an Familie = steuerfrei!
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(alle Angaben ohne Gewähr)