Wer ein Wohnmobil als Zweitwohnung nutzt, aber jedes Wochenende damit nach Hause fährt, kann keine doppelte Haushaltsführung geltend machen! (Az. 4 K 221/25) 🚐
Warum?
Eine doppelte Haushaltsführung setzt zwei dauerhaft getrennte Haushalte voraus.
Wenn das Wohnmobil regelmäßig für Heimfahrten genutzt wird, fehlt die dauerhafte Trennung.
Fazit: Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsort können trotzdem als Werbungskosten abgesetzt werden.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)