💳 Vorsteuerabzug: Neue Regeln für gemischte Nutzung

💳 Vorsteuerabzug: Neue Regeln für gemischte Nutzung

Wer als Unternehmen privat und geschäftlich nutzt (z. B. Vereine mit wirtschaftlichem & nicht-wirtschaftlichem Bereich), muss beim Vorsteuerabzug aufpassen! 🔍

Neue Regel (BMF-Schreiben 2026):

❌ Kein Vorsteuerabzug mehr, wenn ein Gegenstand teilweise nicht-unternehmerisch genutzt wird.

✅ Ausnahme: Nur bei ausschließlich unternehmerischer Nutzung gibt’s die volle Vorsteuer zurück.
Beispiel:

Ein Verein kauft einen Laptop:

Bisher: Volle Vorsteuer abziehbar, private Nutzung wird später „versteuert“.
Neu: Kein Vorsteuerabzug, wenn der Laptop auch privat genutzt wird.

Fazit: Unternehmen mit gemischter Nutzung müssen genau dokumentieren – sonst geht die Vorsteuer flöten!

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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