Wer als Unternehmen privat und geschäftlich nutzt (z. B. Vereine mit wirtschaftlichem & nicht-wirtschaftlichem Bereich), muss beim Vorsteuerabzug aufpassen! 🔍
Neue Regel (BMF-Schreiben 2026):
❌ Kein Vorsteuerabzug mehr, wenn ein Gegenstand teilweise nicht-unternehmerisch genutzt wird.
✅ Ausnahme: Nur bei ausschließlich unternehmerischer Nutzung gibt’s die volle Vorsteuer zurück.
Beispiel:
Ein Verein kauft einen Laptop:
Bisher: Volle Vorsteuer abziehbar, private Nutzung wird später „versteuert“.
Neu: Kein Vorsteuerabzug, wenn der Laptop auch privat genutzt wird.
Fazit: Unternehmen mit gemischter Nutzung müssen genau dokumentieren – sonst geht die Vorsteuer flöten!
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)