Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft aktuell, ob ein Vorsteuerabzug verweigert werden darf, wenn eine Rechnung den neuen Firmennamen (nach Umbenennung) enthält – obwohl der alte Name zum Rechnungszeitpunkt noch galt (Az. V B 118/25). 📝
Fazit: Spannend für alle Unternehmen in Umbenennung! Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
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