Ab 01.01.2026 müssen digitale Nachweise für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren eingereicht werden! 💻
Rechnungen & Einfuhrbelege müssen elektronisch hochgeladen werden (über BZSt-Online-Portal).
Ausnahme: Bei Beträgen ≤ 250 € entfällt die Nachweispflicht.
Übergangsregelung: In Ausnahmefällen sind USB-Sticks noch zulässig.
Fazit: Digitalisierung schreitet voran – Papier ist out!
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)