Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung fairer machen soll. Was ändert sich? 🤔
🔹 Nachträglicher Ausgleich möglich:
Bisher war es ein Problem, wenn Rentenansprüche vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden – der benachteiligte Ex-Partner ging leer aus. Künftig soll es einen nachträglichen Ausgleich geben:
✅ Der benachteiligte Ex-Partner erhält einen Zahlungsanspruch gegen den anderen.
✅ Im Alter wird dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen.
🔹 Rentenansprüche von Unternehmern werden einbezogen:
Bisher wurden einmalige Kapitalleistungen (z. B. von Unternehmern oder beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern) nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt.
✅ Neu: Auch diese Ansprüche werden künftig hälftig geteilt – für mehr Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern.
🔹 Weitere Verbesserungen:
📌 Kleinstanrechte werden besser geregelt.
📌 Witwenrente wird angepasst.
📌 Verfahrensablauf wird praxisgerechter gestaltet.
Hintergrund:
Die Änderungen basieren auf Vorschlägen einer interdisziplinären Kommission und sollen vor allem geschiedenen Frauen helfen, die oft benachteiligt sind.
Fazit: Der neue Gesetzentwurf sorgt für mehr Gerechtigkeit – damit niemand nach der Scheidung leer ausgeht! 💪
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(alle Angaben ohne Gewähr)