📉 Verluste aus Vermietung: Keine nachträgliche Berücksichtigung!

📉 Verluste aus Vermietung: Keine nachträgliche Berücksichtigung!

Wer Verluste aus Vermietung erst Jahre später geltend machen will, hat kein Glück! (Az. 10 K 817/24 E) 📉
Der Fall:
Käufer eines Mehrfamilienhauses fochten den Kaufvertrag an und gewannen den Prozess 2021. Sie wollten Verluste aus den Jahren 2015–2021 nachträglich abziehen.
Finanzgericht Düsseldorf:
❌ Zu spät! Für 2015–2017 ist Festsetzungsverjährung eingetreten.
❌ Keine rückwirkende Änderung, solange das Grundstück nicht tatsächlich zurückübertragen wurde.
Fazit: Verluste müssen rechtzeitig geltend gemacht werden!

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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