Verluste an der Börse? Die kann man steuerlich nutzen – aber nicht einfach so! Hier die Regeln:
🔹 Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
🔹 Termingeschäfte & wertlose Anleihen: Hier gibt’s Erleichterungen! Seit Kurzem können solche Verluste uneingeschränkt mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden (vorher: nur bis 20.000 €/Jahr).
⚠️ Achtung: Der Verlust muss endgültig sein – bei Insolvenzen z. B. erst, wenn klar ist: Es kommt nichts mehr zurück!
Tipp: Prüft eure alten Verlusttöpfe! Banken korrigieren nicht automatisch – da lohnt sich ein Blick in die Steuererklärung.