Vereine müssen alle 3 Jahre nachweisen, dass sie gemeinnützig sind! 📝
Wichtige Fristen:
✅ Steuererklärung (KSt 1 + Anlage Gem) bis 31.07.2026 (Fristverlängerung möglich).
✅ Vereinfachte Prüfung bei Einnahmen < 25.000 €/Jahr (nur "Gem 1 - Anlage" nötig).
✅ Elektronisch über ELSTER oder in Papierform.
Achtung: Bußgelder bis 25.000 € drohen bei verspäteter Veröffentlichung von Jahresabschlüssen!
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)