Wer Geld auf ein betriebliches Konto einzahlt und nicht nachweisen kann, woher es kommt, muss es als steuerpflichtige Betriebseinnahme versteuern! (Az. 4 K 12/26) đź’¸
Warum?
Private Mittel im Betrieb? → Herkunft muss nachvollziehbar sein (z. B. durch Kontoauszüge oder Verträge).
Bareinzahlungen? → Besonders kritisch – das Finanzamt kann Schätzungen vornehmen und die Beträge als nicht erklärte Einnahmen hinzurechnen.
Fazit: Jede Einzahlung dokumentieren – sonst wird’s teuer!