Erhalten Studierende ein Stipendium, müssen die Stipendiumsleistungen von den Aufwendungen für das Studium in der Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
Ein Ansetzen als Werbungskosten der durch das Stpendium gedeckgten Aufwendungen ist daher nicht möglich.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)