🤝 Sponsoring statt Spende: Voller Betriebsausgabenabzug möglich

🤝 Sponsoring statt Spende: Voller Betriebsausgabenabzug möglich

Zahlt ein Unternehmen Geld an einen gemeinnützigen Verein und bekommt dafür Werbeleistungen, ist das keine Spende – sondern Sponsoring.
Folge:
👉 Zahlungen sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben
👉 sogar Vorsteuerabzug kann möglich sein
💬 Entscheidend: Der Verein erbringt eine echte Gegenleistung (Logo-Nutzung, Werbung, Nennung etc.).
💡 Fazit:
Sauberer Sponsoringvertrag = steuerlich deutlich besser als Spende.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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