Wer nach dem Verkauf einer Immobilie noch Renovierungskosten übernimmt, kann diese nicht als Werbungskosten abziehen! (Az. 1 V 51/25) 🔨
Der Fall:
Vermieter verkauften eine Wohnung und verpflichteten sich im Kaufvertrag, Renovierungen durchzuführen und Miete zu zahlen, bis ein Nachmieter einzieht.
Finanzgericht Bremen:
❌ Kein Abzug! Die Kosten stehen im Zusammenhang mit dem Verkauf – nicht mit der Vermietungstätigkeit.
Fazit: Renovierungskosten nach Verkauf = keine Werbungskosten!
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(alle Angaben ohne Gewähr)