Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung bleiben steuerlich nicht absetzbar – selbst dann nicht, wenn sie nur ein sozialhilfegleiches Niveau absichern sollen.
Der Bundesfinanzhof sieht darin keinen Verfassungsverstoß.
💡 Warum?
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Teilleistungssystem in der Pflege entschieden. Steuerlich begünstigt wird nur die Basisabsicherung, nicht der Zusatzschutz.
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(alle Angaben ohne Gewähr)