Wer ein Grundstück verschenkt, aber sich Nießbrauch (Nutzungsrecht) vorbehält, spart Schenkungsteuer. Doch Vorsicht: Stirbt der Schenker früh, kann die Steuer nachträglich explodieren! ⚠️
So wird’s berechnet:
Der Nießbrauchswert wird vom Grundstückswert abgezogen (je nach Lebenserwartung).
Beispiel: Bei einem 65-Jährigen wird der Nießbrauch mit dem 11,4-fachen des Jahresertrags bewertet.
Stirbt er nach 5 Jahren? Dann gilt nur noch das 4,4-fache – die Schenkung wird teurer!
Fazit:
Freibeträge nutzen (z. B. 400.000 € für Kinder).
Lebenserwartung beachten – je älter der Schenker, desto kürzer die „Risikophase“.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)