Das Bundesfinanzministerium hat die Viehbewertung neu geregelt und das alte Schreiben von 2001 ersetzt.
Die neuen Vorgaben gelten:
· für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe,
· unabhängig von der Rechtsform,
· erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2026.
📌 Besonders interessant: 👉 die neuen Richtwerte zur Viehbewertung.
💡 Tipp:
Landwirte sollten die neuen Werte frühzeitig in ihre Buchführung einbeziehen.
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(alle Angaben ohne Gewähr)