🐄 Neue Regeln zur Bewertung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben

🐄 Neue Regeln zur Bewertung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben

Das Bundesfinanzministerium hat die Viehbewertung neu geregelt und das alte Schreiben von 2001 ersetzt.
Die neuen Vorgaben gelten:
· für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe,
· unabhängig von der Rechtsform,
· erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2026.
📌 Besonders interessant: 👉 die neuen Richtwerte zur Viehbewertung.
💡 Tipp:
Landwirte sollten die neuen Werte frühzeitig in ihre Buchführung einbeziehen.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

Dies könnte Sie auch interessieren:

Du kannst deiner Zeit nur voraus sein, wenn du die Vergangenheit hinter Dir lässt.
Free Joomla templates by Ltheme