💰 Kassenführung bei mobilen Händlern: Ordnungsgemäße Aufzeichnungen sind Pflicht!

💰 Kassenführung bei mobilen Händlern: Ordnungsgemäße Aufzeichnungen sind Pflicht!

Mobile Händler (z. B. Lebensmittelstände) müssen ordentliche Kassenbücher führen – auch ohne feste Betriebsstätte! 🛒
Typische Fehler:
❌ Fehlende Einzelaufzeichnungen
❌ Unvollständige Kassenberichte
❌ Nachträgliche Erfassung
Folge: Finanzamt schätzt – und das kann teuer werden!
BFH-Urteile (X R 19/21, X R 23/21):
✅ Formelle Mängel reichen für eine Schätzung aus.
✅ Rohgewinnaufschlagschätzung möglich.
Fazit: Jede Einnahme und Ausgabe dokumentieren – sonst drohen Steuernachzahlungen!

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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