🇪🇺 Innergemeinschaftlicher Erwerb: Doppelbesteuerung vermeiden!

🇪🇺 Innergemeinschaftlicher Erwerb: Doppelbesteuerung vermeiden!

Wer aus dem EU-Ausland einkauft, muss aufpassen – sonst zahlt man doppelt Umsatzsteuer! 😱

So geht’s richtig:

✅ Immer die deutsche USt-IdNr. (DE...) angeben – dann kann der Lieferant steuerfrei liefern.

✅ Rechnung prüfen: Steht ausländische Umsatzsteuer drauf? Sofort korrigieren lassen!

❌ Ohne USt-IdNr. oder falsche Angabe? Dann wird die Ware im Herkunftsland besteuert – und in Deutschland nochmal!
Tipp: USt-IdNr. vor dem Kauf beantragen und im Kundenkonto hinterlegen.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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