Wer eine Ware ins EU-Ausland verkauft, muss keine Gelangensbestätigung vorlegen, um die Umsatzsteuerfreiheit zu behalten! (Az. V R 3/25)
Der Fall:
Ein Steuerberater verkaufte ein Auto an eine rumänische Firma. Er prüfte die USt-IdNr., ließ sich einen Handelsregisterauszug geben und erhielt den Kaufpreis. Aber: Die Gelangensbestätigung (Nachweis, dass das Auto in Rumänien ankam) fehlte.
BFH-Urteil:
✅ Vertrauensschutz greift! Wenn der Verkäufer alle Sorgfaltspflichten erfüllt (z. B. USt-IdNr. prüfen), ist die Lieferung trotzdem steuerfrei – auch ohne Gelangensbestätigung.
Fazit: Gute Vorbereitung schützt vor Umsatzsteuer-Nachzahlungen!
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)