Bei der Bewertung von Immobilien für Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind die Vergleichspreise der Gutachterausschüsse maßgeblich! (Az. II R 6/23) 🏡
Warum?
Die Finanzverwaltung muss diese Preise nutzen.
Nur bei offensichtlichen Fehlern darf das Finanzgericht eingreifen.
Fazit: Gutachterausschuss-Preise sind bindend – außer bei groben Fehlern!