⚽ Handgeld im Profisport: Sofort absetzen oder aktivieren? BFH entscheidet!

⚽ Handgeld im Profisport: Sofort absetzen oder aktivieren? BFH entscheidet!

Fußballclubs zahlen oft Handgeld (auch "Signing Fee" genannt) an neue Profispieler. Darf man das sofort als Betriebsausgabe abziehen – oder muss man es aktivieren? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt Klarheit geschaffen! 🏆

🔹 Der Fall:
Ein Profi-Fußballclub zahlte Handgeld an Spieler ohne Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Vertragsende. Das Finanzamt wollte die Kosten über die Vertragslaufzeit verteilen, der Club wollte sie sofort absetzen.

BFH-Urteil (Az. IX R 33/23):

🔹 Wann muss Handgeld aktiviert werden?
✅ Aktivierungspflicht, wenn:

  • Der Spieler ablösepflichtig wechselt (der Club zahlt eine Ablöse an den alten Verein).
  • Das Handgeld zählt dann zu den Anschaffungskosten der "Spielerlaubnis" (ein immaterielles Wirtschaftsgut).
  • Der Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Spielerlaubnis → Handgeld = Anschaffungsnebenkosten.

❌ Keine Aktivierung, wenn:

  • Der Spieler ablösefrei wechselt oder
  • Es um eine Vertragsverlängerung geht.
    → Dann darf das Handgeld sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden.

🔹 Fazit:

  • Ablöse gezahlt? → Handgeld aktivieren (als Teil der Spielerlaubnis).
  • Keine Ablöse? → Handgeld sofort absetzen.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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