Fußballclubs zahlen oft Handgeld (auch "Signing Fee" genannt) an neue Profispieler. Darf man das sofort als Betriebsausgabe abziehen – oder muss man es aktivieren? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt Klarheit geschaffen! 🏆
🔹 Der Fall:
Ein Profi-Fußballclub zahlte Handgeld an Spieler ohne Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Vertragsende. Das Finanzamt wollte die Kosten über die Vertragslaufzeit verteilen, der Club wollte sie sofort absetzen.
BFH-Urteil (Az. IX R 33/23):
🔹 Wann muss Handgeld aktiviert werden?
✅ Aktivierungspflicht, wenn:
- Der Spieler ablösepflichtig wechselt (der Club zahlt eine Ablöse an den alten Verein).
- Das Handgeld zählt dann zu den Anschaffungskosten der "Spielerlaubnis" (ein immaterielles Wirtschaftsgut).
- Der Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Spielerlaubnis → Handgeld = Anschaffungsnebenkosten.
❌ Keine Aktivierung, wenn:
- Der Spieler ablösefrei wechselt oder
- Es um eine Vertragsverlängerung geht.
→ Dann darf das Handgeld sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden.
🔹 Fazit:
- Ablöse gezahlt? → Handgeld aktivieren (als Teil der Spielerlaubnis).
- Keine Ablöse? → Handgeld sofort absetzen.
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(alle Angaben ohne Gewähr)