🏠 Grundsteuer (Bundesmodell): Einsprüche ruhen lassen?

🏠 Grundsteuer (Bundesmodell): Einsprüche ruhen lassen?

Wer Einspruch gegen die Grundsteuer eingelegt hat, kann abwarten! 🏡
Aktueller Stand:

Bundesmodell ist umstritten – Verfassungsbeschwerden sind anhängig (Az. 1 BvR 472/26, 1 BvR 551/26).
Tipp: Einspruchsverfahren ruhen lassen und auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.
Achtung: Grundsteuer bleibt fällig – auch wenn der Einspruch ruht!
Fazit: Fehler prüfen (z. B. falsche Wohnfläche) – auch wenn die Verfassungsfrage noch offen ist.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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