Wer Einspruch gegen die Grundsteuer eingelegt hat, kann abwarten! 🏡
Aktueller Stand:
Bundesmodell ist umstritten – Verfassungsbeschwerden sind anhängig (Az. 1 BvR 472/26, 1 BvR 551/26).
Tipp: Einspruchsverfahren ruhen lassen und auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.
Achtung: Grundsteuer bleibt fällig – auch wenn der Einspruch ruht!
Fazit: Fehler prüfen (z. B. falsche Wohnfläche) – auch wenn die Verfassungsfrage noch offen ist.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)