Wer ein Grundstück kauft, muss es selbst dem Finanzamt melden – auch wenn der Notar es tut! ⏳
Das Urteil:
Der Notar muss den Kauf anzeigen – aber auch Käufer & Verkäufer haben eine eigene Pflicht (innerhalb von 2 Wochen).
Folge bei Versäumnis: Wenn der Kauf später rückgängig gemacht wird, gibt’s keine Steuererstattung mehr!
Tipp: Nicht auf den Notar verlassen – selbst aktiv werden!
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)