đź“„ Grunderwerbsteuer: Anzeigepflicht nicht vergessen!

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Wer ein Grundstück kauft, muss es selbst dem Finanzamt melden – auch wenn der Notar es tut! ⏳

Das Urteil:

Der Notar muss den Kauf anzeigen – aber auch Käufer & Verkäufer haben eine eigene Pflicht (innerhalb von 2 Wochen).
Folge bei Versäumnis: Wenn der Kauf später rückgängig gemacht wird, gibt’s keine Steuererstattung mehr!

Tipp: Nicht auf den Notar verlassen – selbst aktiv werden!

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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