Wer regelmäßig Hotelzimmer für Events mietet, muss diese Kosten der Gewerbesteuer hinzurechnen! (Az. III R 28/24)
Warum?
Fiktives Anlagevermögen: Wenn Hotelzimmer dauerhaft für den Betrieb benötigt werden (z. B. für Konferenzen), gelten sie als Betriebsvermögen – auch wenn sie nur kurz gemietet werden.
Fazit: Eventunternehmen müssen Mietkosten prüfen – sonst drohen Steuernachzahlungen!
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(alle Angaben ohne Gewähr)