Die Sofortausstellung der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen ist Geschichte.
Anträge werden nun bundeseinheitlich maschinell bearbeitet – mit Postlaufzeit.
⏱️ Empfehlung:
👉 mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen!
💡 Tipp für Bauunternehmen:
Ohne gültige Bescheinigung behält der Auftraggeber 15 % Steuer ein.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)