🏗️ Freistellungsbescheinigung Bauleistungen: Jetzt rechtzeitig beantragen!

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Die Sofortausstellung der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen ist Geschichte.
Anträge werden nun bundeseinheitlich maschinell bearbeitet – mit Postlaufzeit.
⏱️ Empfehlung:
👉 mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen!
💡 Tipp für Bauunternehmen:
Ohne gültige Bescheinigung behält der Auftraggeber 15 % Steuer ein.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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