Selbstständige mit eigener Betriebsstätte (z. B. Büro) können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Büro nur beschränkt abziehen! (Az. III R 18/25)
Warum?
Eine Betriebsstätte ist ein ortsgebundener, dauerhafter Arbeitsort (z. B. Büro mit Angestellten).
Fahrten dorthin gelten als private Fahrten – und werden pauschal besteuert (0,03 % des Listenpreises pro km).
Tipp: Wer kein Büro hat, kann Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)