Die Frist für die Erbschaftsteuer startet nicht automatisch mit dem Todesfall.
Der Bundesfinanzhof sagt:
👉 Entscheidend ist, wann der Erbe sichere Kenntnis von seiner rechtlich wirksamen Erbenstellung hat.
💡 Praxisfall:
Taucht später ein neues Testament auf und wird dessen Wirksamkeit erst durch das Nachlassgericht geklärt, beginnt die Frist erst dann zu laufen.
📌 Fazit:
Auch Jahre später kann das Finanzamt noch Erbschaftsteuer festsetzen.
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(alle Angaben ohne Gewähr)