🚗 Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz extra absetzbar

🚗 Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz extra absetzbar

Gute Nachricht für Pendler mit Zweitwohnung:
Die 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung gilt nicht für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz.
Der Bundesfinanzhof sagt:
👉 Stellplatz = eigene Nutzung → eigene Werbungskosten.
💡 Wichtig:
Auch wenn Stellplatz und Wohnung im selben Vertrag stehen, können die Stellplatzkosten zusätzlich abziehbar sein – wenn sie beruflich notwendig sind.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

Dies könnte Sie auch interessieren:

Du kannst deiner Zeit nur voraus sein, wenn du die Vergangenheit hinter Dir lässt.
Free Joomla templates by Ltheme