Wer einen Firmenwagen zur Verfügung hat, sollte Dienstreisen nicht mit dem Privatauto machen – sonst gibt’s keinen Steuerabzug! Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das jetzt klar entschieden. ⚠️
🔹 Der Fall:
Ein Arbeitnehmer hatte einen Firmenwagen, den er und seine Frau auch privat nutzen durften. Tankkosten für Dienstfahrten wurden von der Firma erstattet.
Trotzdem fuhr er mehrere Dienstreisen mit seinem Privatwagen – während seine Frau den Firmenwagen nutzte. Die Fahrtkosten (3.758 €) wollte er als Werbungskosten absetzen.
Finanzamt & BFH: Nein! (Urteil vom 21.01.2026, Az. VI R 30/24)
🔹 Warum nicht abziehbar?
❌ Unangemessen: Die Kosten berühren die private Lebensführung – und sind nicht beruflich veranlasst.
❌ Kein beruflicher Grund: Der Firmenwagen stand zur Verfügung, die Firma hätte alle Kosten übernommen.
❌ Rein private Motive: Der Arbeitnehmer nutzte den Firmenwagen für seine Frau – und verursachte so unnötige Kosten.
BFH-Argument: „Ein ordentlicher Steuerzahler hätte diese Aufwendungen nicht auf sich genommen.“
🔹 Fazit:
Wer einen Firmenwagen hat, sollte Dienstreisen damit machen – sonst kein Steuerabzug für Privatwagen-Kosten! 🚫💨
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(alle Angaben ohne Gewähr)