Auch wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb nicht fortgeführt wird, darf das Finanzamt noch eine Außenprüfung anordnen.
👉 Steuerliche Pflichten gehen auf die Erben über – inklusive Prüfungspflicht.
💡 Praxis:
Erben müssen Unterlagen bereitstellen und Prüfungen dulden – auch wenn sie selbst nie im Betrieb tätig waren.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)