🧾 Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Unternehmers möglich

🧾 Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Unternehmers möglich

Auch wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb nicht fortgeführt wird, darf das Finanzamt noch eine Außenprüfung anordnen.
👉 Steuerliche Pflichten gehen auf die Erben über – inklusive Prüfungspflicht.
💡 Praxis:
Erben müssen Unterlagen bereitstellen und Prüfungen dulden – auch wenn sie selbst nie im Betrieb tätig waren.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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