🎓 Auslandsstudium: Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar

🎓 Auslandsstudium: Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Wenn das Wunschstudium in Deutschland nicht klappt und das Kind im Ausland studiert, können Eltern die Kosten dafür nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Das Finanzgericht Düsseldorf sagt: Studienkosten gehören zum normalen Unterhalt – auch im Ausland.
💬 Begründung:
Kindergeld + Freibeträge sollen den typischen Bedarf bereits abdecken.
💡 Fazit:
Auch hohe Studiengebühren im Ausland bringen keinen zusätzlichen Steuervorteil.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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