Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen
Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen

Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.09.2022 - X R 7/21 entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können. (Quelle: bundesfinanzhof.de)

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

Dies könnte Sie auch interessieren:

Du kannst deiner Zeit nur voraus sein, wenn du die Vergangenheit hinter Dir lässt.