Wer Rechnungen für andere bezahlt (z. B. Eltern für ihre Kinder), kann die Kosten steuerlich absetzen – aber nur mit klarer Dokumentation! 📄
Wichtig:
✅ Abgekürzter Zahlungsweg: Wenn jemand direkt an den Gläubiger zahlt (z. B. Eltern bezahlen Handwerkerrechnung für das Kind), kann der Aufwand dem Kind zugerechnet werden – wenn klar ist, für wen gezahlt wurde.
✅ Zinslose Ratenzahlungen: Bei zinslosen Kaufpreisraten (z. B. Immobilienverkauf an Familienmitglieder) entstehen keine steuerpflichtigen Kapitalerträge, wenn vertraglich keine Verzinsung vereinbart ist (Az. VIII R 30/24).
Tipp: Verträge, Rechnungen und Zahlungsabläufe genau dokumentieren – sonst drohen Streitigkeiten mit dem Finanzamt!