Der Zinssatz von 5,5 % für die schenkungsteuerliche Bewertung lebenslanger Renten bleibt verfassungsgemäß! (Az. II R 35/23) 💰
Der Fall:
Eine Frau erhielt ein Grundstück geschenkt und musste im Gegenzug lebenslang 1.000 €/Monat zahlen. Sie wollte den vertraglichen Zinssatz (0,5 %) statt des gesetzlichen (5,5 %) anwenden.
BFH-Urteil:
✅ 5,5 % sind rechtmäßig! Der Gesetzgeber darf pauschale Bewertungen vornehmen – auch bei Niedrigzinsphasen.
Fazit: Gesetzlicher Zinssatz gilt – Vertragszinsen sind irrelevant!
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(alle Angaben ohne Gewähr)