Eine nichteheliche Lebensgefährtin musste Einkommensteuer + Erbschaftsteuer auf eine Hinterbliebenenleistung (213.402 €) zahlen. Das ist rechtmäßig! (Az. 4 K 2179/25)
Warum?
Ehegatten hätten keine Erbschaftsteuer gezahlt.
Aber: Nichteheliche Partner haben keinen Anspruch auf Steuerbefreiung.
Fazit: Doppelbesteuerung ist zulässig – auch wenn sie hart erscheint.
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(alle Angaben ohne Gewähr)